Hier finden Sie aktuelle Informationen des Ministeriums und ggf. Möglichkeiten zur Antragstellung bei der Thüringer Aufbaubank.
Nähere Infos zum Nullsteuersatz: Der Nullsteuersatz gilt nur für Photovoltaikanlagen, die nach dem 1. Januar 2023 geliefert/installiert werden (wurden). Eine rückwirkende Anwendung auf Bestandsanlagen ist nicht möglich. Erfolgt die Erweiterung (z. B. Lieferung/Installation eines Batteriespeichersystems oder anderer wesentlicher Komponenten als Ergänzung einer Alt-Anlage) nach dem 1. Januar 2023, fällt beim Kauf der Komponenten einschließlich der Installation keine Umsatzsteuer an.
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